Was ist eine Stiftung?

Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Eine Stifterin oder ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Die meisten Stiftungen werden von Privatpersonen gegründet, aber auch Unternehmen oder die öffentliche Hand können Stiftungen errichten. Ist die Stiftung einmal errichtet, kann der Zweck nicht mehr wesentlich geändert werden. Die Prüfung, ob eine Stiftung gemeinnützig ist, erfolgt durch die kantonalen Steuerbehörden.

Förderstiftungen, die rund die Hälfte aller gemeinnützigen Stiftungen ausmachen, verfügen über ein eigenes Stiftungsvermögen, legen dieses professionell an und verwenden die so erwirtschafteten Erträge für die Umsetzung ihres gemeinnützigen Zwecks. 

Nach der Gründung gehört die Stiftung sich selbst, die Rechtsform kennt keine Eigentümer oder Mitglieder. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem dafür eingesetzten Vermögen. Dieses kann nicht mehr an den Stifter zurückfliessen. Aufgelöst werden kann eine Stiftung ausschliesslich von den Aufsichtsbehörden. 

Neben gemeinnützigen Stiftungen existieren in der Schweiz zahlreiche Stiftungstypen, wie das Stiftungsglossar von SwissFoundations aufzeigt.