Stiftungsgründung

Die wichtigen und erfolgsbestimmenden Entscheidungen bei der Stiftungsorganisation fallen meist vor der Gründung. Nachträgliche Änderungen sind aufwändig und häufig nicht mehr möglich. Umso mehr lohnt sich eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. 

Bevor man eine Stiftung gründet, sollte man prüfen, ob es schon ähnliche Organisationen gibt, die den beabsichtigten Stiftungszweck abdecken. Manchmal ist es besser, eine bestehende Organisation zu unterstützen, weil dies schneller geht und deutlich Ressourcen spart. So vermeidet man auch unnötigen Wettbewerb unter gemeinnützigen Organisationen.  

Nachfolgende Informationen wurden gross mehrheitlich von SwissFoundations, dem Verband der Schweizer Förderstiftungen, zur Verfügung gestellt.

Alternativen zur Stiftung prüfen 

Bevor Sie eine Stiftung gründen, sollten Sie sich einen Überblick über die einmaligen und laufenden Kosten der Stiftung verschaffen. Prüfen Sie kritisch, ob die angenommenen Erträge ausreichen, um den gewünschten Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Sollten Sie Zweifel haben, kann es lohnenswert sein, Alternativen wie eine unselbständige Stiftung innerhalb einer Dachstiftung, eine Verbrauchsstiftung oder eine Spende in Erwägung zu ziehen. 

Im Kanton Zürich sind zahlreiche Dachstiftungen angesiedelt, die Stiftern eine effiziente und kostengünstige Variante bieten, unter ihrem Dach Stiftungen mit selbst bestimmten gemeinnützigen Zwecken zu errichten.

Finanzierung 

Die meisten Aufsichtsbehörden verlangen in der Praxis ein Anfangskapital von CHF 50’000. Neben Bargeld können auch Sachwerte in die Stiftung eingebracht werden. Durch die Gründung einer Verbrauchsstiftung wird die vollständige Verwendung des Stiftungsvermögens ermöglicht – gerade bei kleineren Vermögen eine sinnvolle Stiftungsform. Denn auf unbefristete Dauer angelegte Stiftungen, die nicht über ein entsprechend grosses Vermögen verfügen, können irgendwann keine namhaften und sinnvollen Förderleistungen mehr erbringen.   

Wie gründe ich eine Stiftung? 

Aufgrund eines sehr liberalen Stiftungsrechts ist es in der Schweiz und im Kanton Zürich sehr einfach, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Es bestehen nur wenige Beschränkungen, was Gründung, Zwecksetzung und Organisation der Stiftung betrifft. 

Bei der Gründung sind folgende Stellen involviert und sollte folgender Ablauf beachtet werden: 

  1. Festlegen von Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement mit Angaben zu Zweck, Vermögen und Stiftungsrat
  2. Wahl von Stiftungssitz und Aufsichtsbehörde (gemäss geografischer Ausrichtung der Stiftung)
  3. freiwillige Vorprüfung von Urkunde und Reglement durch Aufsichts- und Steuerbehörde
  4. Notarielle Beglaubigung
  5. Eintragung im Handelsregister  
  6. Beantragung Steuerbefreiung bei Steuerbehörden 

Was muss ich beim Stiftungszweck beachten? 

Der Stiftungszweck ist die wichtigste Leitplanke Ihrer Stiftung. Entsprechend achtsam und überlegt sollte er formuliert sein. Es ist empfehlenswert, den Stiftungszweck in der Regel möglichst weit zu formulieren, um dessen Umsetzung über die Jahre sicherzustellen. Dem Stiftungsrat kommt die unternehmerische Aufgabe zu, den Stiftungszweck im Rahmen der Stiftungsstrategie zu konkretisieren und zur Umsetzung zu bringen. Sinnvollerweise erlässt deshalb bereits der Stifter bzw. die Stifterin ein Leitbild und ein Organisationsreglement, das dem Stiftungsrat als strategische Vorgabe dient. Ist die Stiftung gegründet, kann der Zweck nur noch bei ganz triftigen Gründen geändert werden, es sei denn, der Stifter hat in der Urkunde einen «Zweckänderungsvorbehalt» eingefügt, was heute von den meisten Stiftungsexperten empfohlen wird. 

Wie teuer ist eine Stiftungserrichtung? 

Es muss zwischen einmaligen Gründungskosten und wiederkehrenden Kosten unterschieden werden. Gründungskosten einer selbständigen Stiftung betreffen: 

  • Anwaltshonorare sowie allfällige weitere Beratungshonorare 
  • Gebühren für den Handelsregistereintrag 
  • Notariatskosten 
  • Gebühr für die Übernahme der Stiftungsaufsicht 

Für die Gründung einer selbständigen Stiftung muss mit Kosten von mindestens CHF 10’000 bis 15’000, je nach Komplexitätsgrad der Stiftungen auch mit mehr, gerechnet werden. 

Bei den wiederkehrenden Kosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Grösse der Stiftung, die Breite ihrer Fördertätigkeit, der Entscheid, ob eine professionelle Geschäftsstelle aufgebaut werden soll oder ob der Stiftungsrat die Stiftung ehrenamtlich selbst führt. Zu berücksichtigen sind auch Kosten für Revision und Stiftungsaufsicht.

Wie setze ich den Stiftungsrat zusammen? 

Der Stifter bzw. die Stifterin bestimmt bei der Stiftungsgründung den ersten Stiftungsrat. Dieser sollte zu Beginn nicht zu umfangreich sein, empfehlenswert ist eine Grösse von drei bis fünf Personen. Mindestens ein Stiftungsrat muss gemäss Praxis seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. 

Der Stiftungsrat ist das oberste Stiftungsorgan, vergleichbar mit dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft. Die primären Aufgaben des Stiftungsrates sind die strategische und organisatorische Leitung der Stiftung im Sinne des Stiftungszweckes. Als Pflichtlektüre für den Stiftungsrat empfehlenswert ist der Swiss Foundation Code, der online kostenfrei auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch erhältlich ist. 

Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Kantonen ist eine angemessene Honorierung von Stiftungsräten im Kanton Zürich erlaubt.

Wer hilft mir bei der Gründung? 

Für ein Erstgespräch steht Ihnen die Anlauf- und Infostelle des Kantons Zürich sowie das Senior Expert Network von SwissFoundations zur Seite. Um unnötige Fehler zu vermeiden, den effektiven Gründungsakt zu vereinfachen und auch Kosten zu sparen, sollten zudem juristische Fachpersonen mit fundiertem Wissen im Stiftungsrecht bei der Erstellung der Statuten und bei der Einreichung zur Vorprüfung bei den Behörden beigezogen werden.